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   VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01   

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VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01 (https://dejure.org/2002,3136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.2002 - 7 S 1651/01 (https://dejure.org/2002,3136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 2002 - 7 S 1651/01 (https://dejure.org/2002,3136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle - beschränkte sachliche Prüfungskompetenz; Sachverhaltsermittlung und Entscheidung über Bevollmächtigtenzuziehung durch Rechtsmittelgericht; Kostenverteilung - Verschulden eines Beteiligten

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle - Sonderkündigungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Sonderkündigungsschutz durch Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt); Versagung beantragter Zustimmung zur Kündigung; Arbeitsrechtliche Unzulässigkeit beabsichtigter Kündigung; Unterlassen gebotener Sachverhaltsermittlung; Verpflichtung zur Neubescheidung; ...

  • Judicialis

    BGB § 26 Abs. 2; ; KSchG § 1; ; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; SchwbG § 15; ; SchwbG § 18 Abs. 1; ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2; ; VwGO § 155 Abs. 4; ; VwGO § 162 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht - Antrag auf Zustimmung zur Kündigung; Bevollmächtigter; Kleinbetrieb; Sonderkündigungsschutz; Allgemeiner Kündigungsschutz; Vorverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchhwbG § 15, § 18 Abs. 1; KSchG § 1, § 23 Abs. 1 Satz 1 BGB § 26 Abs. 2
    Umfang der Entscheidungskompetenz des Integrationsamts (Hauptfürsorgestelle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1784
  • NZA-RR 2002, 417
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2001 - 12 A 4148/99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
    Das Berufungsgericht ist zur Entscheidung über den - erstinstanzlich unbeschiedenen - Antrag auch zuständig, weil das Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen war (vgl. insoweit: BVerwG Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 110; OVG Münster. 10.10.2001 - 12 A 4148/99 - juris).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
    Nicht zuletzt rechtfertigt sich die Beschränkung des Kündigungsschutzes auch durch die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit solcher Betriebe, die nicht durch langwierige Kündigungsschutzverfahren und etwaige Abfindungsleistungen unangemessen belastet werden sollen (vgl. zum Ganzen: Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, § 23 KSchG Rdnr. 5 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/4612, S. 9 und BAG AP KSchG 1969 § 23 Nr. 8 sowie BVerfGE 97, 169 ff. und 186 ff.).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
    Nach dem Urteil des BVerwG vom 02.07.1992 - 5 C 39.90 - zur außerordentlichen Kündigung kann eine offensichtliche Unwirksamkeit der Kündigung dann angenommen werden, "wenn die Unwirksamkeit ohne jeden vernünftigen Zweifel und ohne Beweiserhebung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zutage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt.".
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
    Die arbeitsrechtliche Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung hat die Hauptfürsorgestelle in aller Regel nicht zu prüfen (Buchholz 436.61 § 15 SchwbG Nr. 6, 5 C 51.90).
  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 487/89

    Vereinbarkeit von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG mit Art. 3 GG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
    Nicht zuletzt rechtfertigt sich die Beschränkung des Kündigungsschutzes auch durch die eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit solcher Betriebe, die nicht durch langwierige Kündigungsschutzverfahren und etwaige Abfindungsleistungen unangemessen belastet werden sollen (vgl. zum Ganzen: Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, § 23 KSchG Rdnr. 5 mit Hinweis auf BT-Drs. 13/4612, S. 9 und BAG AP KSchG 1969 § 23 Nr. 8 sowie BVerfGE 97, 169 ff. und 186 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01
    Sollte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses ganz oder weitaus überwiegend dem Beigeladenen zuzurechnen ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - die Nichtzulassung der Revision wurde vom BVerwG mit Beschl. vom 16.12.1994 - 5 B 2294/92- bestätigt), bzw. dass diesem erhebliche Pflichtverletzungen bei der Amtsführung vorgehalten werden können, ist die Zustimmung zu erteilen.
  • VGH Bayern, 26.09.2019 - 3 BV 17.2302

    Suche nach anderweitiger Verwendung vor Ruhestandsversetzung wegen

    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten, über dessen Antrag der Senat als Rechtsmittelinstanz zu entscheiden hat (HessVGH, B.v. 30.8.1988 - 4 UE 2766/86 - juris; OVG NW, B.v. 10.10.2001 - 12 A 4148/99 - NVwZ-RR 2002, 785 - juris; VGH BW, U.v. 4.3.2002 - 7 S 1651/01 - juris Rn. 57; Brandt in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, Rn. 335), war für notwendig zu erklären, da der Kläger sie mit Rücksicht auf seine persönlichen Verhältnisse und die Schwierigkeit des Streitfalles - im maßgeblichen Zeitpunkt der Bevollmächtigung - vernünftigerweise für erforderlich halten durfte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Leistungen der Unfallfürsorge

    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten war gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 für notwendig zu erklären, da es der Klägerin nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. zur Zuständigkeit des Senats im Rechtsmittelverfahren HessVGH, Beschluss vom 30. August 1988 - 4 UE 2766/86 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 12 A 4148/99 -, juris; VGH BW, Urteil vom 4. März 2002 - 7 S 1651/01 -, juris Rn. 57; BayVGH, Urteil vom 26. September 2019 - 3 BV 17.2302 -, juris Rn. 58; a.A. Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 118).
  • LAG Düsseldorf, 11.11.2013 - 9 Sa 469/13

    Werkstattverhältnis contra Arbeitsverhältnis

    Dabei ist allgemein anerkannt, dass der besondere Kündigungsschutz des § 85 SGB IX unabhängig davon besteht, wie viele Mitarbeiter ein Arbeitgeber beschäftigt, (vgl. nur APS/Vossen, § 85 SGB IX, Rz.5; ErfK/Rolfs, § 85 SGB IX Rz. 3; VGH Mannheim v. 4.3.2002 - 7 S 1651/01, NZA-RR 2002, 417, 421).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2018 - 12 S 1536/18

    Erledigung der Hauptsache; vorbereitendes Verfahren; Zuständigkeit des

    Für die Entscheidung über die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist das Berufungsgericht zuständig, solange das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist (Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.06.2012 - 7 B 11.2651 - juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.03.2002 - 7 S 1651/01 - juris Rn. 57; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2006 - 7 A 4561/05 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert

    Die Frage, ob der Beklagte zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Vorkommnisse am 2. Juli 2003, insbesondere die vom Beigeladenen am 2. Juli 2003 gegenüber dem Vorgesetzten abgegebene Äußerung, auf der Behinderung beruhten, bzw. ob zugunsten des Beigeladenen jedenfalls angenommen werden muss, dass ein Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden kann, bedarf im vorliegenden Gerichtsverfahren nicht der Aufklärung, da die Ermessensentscheidung des Beklagten auch unabhängig davon bereits aus anderen Gründen fehlerhaft ist und der Beklagte ohnehin in eine neue Prüfung und ggf. Aufklärung eintreten muss (vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 4. März 2002, - 7 S 1651/01 -, br 2003, 29 ff.).

    Allerdings wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erwogen, dass die Rechtmäßigkeit der Kündigung, für die eine Zustimmung des Integrationsamtes beantragt wird, von diesem Amt ausnahmsweise dann berücksichtigt werden kann und dass die Zustimmung versagt werden muss, wenn die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der beabsichtigten Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht offen zutage liegt, d.h. sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992, a.a.O.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 4. März 2002, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 29.06.2010 - 8 K 277/09

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses -

    Bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach dem SGB IX trifft das Integrationsamt, soweit - wie im vorliegenden Fall - nicht die besonderen Voraussetzungen des § 89 SGB IX erfüllt sind, eine Ermessensentscheidung, bei der das Interesse des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes abzuwägen ist ( vgl. BVerwG , Urt. v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 -, BVerwGE 99, 336; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.2002 - 7 S 1651/01 -, NZA-RR 2002, 417).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erteilten Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten ist nach der ständigen Rechtsprechung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.03.2002, a.a.O., m .w.N.).

    Die Aufklärungspflicht wird verletzt, wenn das Integrationsamt sich damit begnügt, das Vorbringen des Arbeitgebers, soweit es bei der Interessenabwägung nach § 85 SGB IX zu berücksichtigen ist, nur auf seine Schlüssigkeit zu überprüfen ( vgl. BVerwG , Urt. v. 19.10.1995, a.a.O.; VGH Bad.Württ., Urt. v. 04.03.2002, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von

    Es stelle auch keine Verkürzung oder unzulässige Beschneidung der Rechte des Schwerbehinderten dar, wenn eine derartige Prüfung hier nicht erfolge (vgl. VGH BW vom 4.3.2002 Az. 7 S 1651/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 R 368/13
    Entscheidend sei letztlich der konkrete Einzelfall, so dass auch die vom Kläger zitierten Urteile des VGH Mannheim vom 04.03.2002 (7 S 1651/01) und des VG Karlsruhe vom 07.11.2000 (5 K 1726/98) nichts an der im vorliegenden Fall getroffenen Einschätzung ändern könnten.

    Die vorgelegten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 07.11.2000) und des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 04.03.2002 - 7 S 1651/01 -, Juris) sowie des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 18.12.1997 - 4 Ca 320/97 -) und nachfolgend des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 20.10.1998 - 14 Sa 28/98 -) betreffen sämtlich denselben Sachverhalt, in dem die Frage der Anwendbarkeit der Kündigungsschutzregelung des § 1 Kündigungsschutzgesetzes - KSchG - davon abhing, ob die Außenstellenmitarbeiter der VHS als Arbeitnehmer der VHS zu zählen waren.

  • VG Düsseldorf, 23.09.2021 - 21 K 3230/21
    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2002 - 7 S 1651/01 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 6; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2002 - 7 S 1651/01 -, NZA-RR 2002, 417, juris; OVG Sa.-Anh., Urteil vom 22.06.2011 - 3 L 246/09 -, juris, Rdn. 32; VG Ansbach, Urteil vom 06.10.2011 - AN 14 K 11.01275 -, juris, Rdn. 33.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15

    Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung

    Dafür sprechen - auch wenn der Kläger dann keine Beschwerdemöglichkeit besitzt (vgl. § 152 VwGO; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 162 Rn. 85) - die Gesichtspunkte der Sachnähe und Zweckmäßigkeit, weil sich die Verfahrensakte bis zum Abschluss des Verfahrens beim Rechtsmittelgericht befindet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.2002 - 7 S 1651/01- juris Rn. 57; BayVGH, Beschluss vom 25.3.2009 - 8 B 07.197 - juris Rn. 3 f.; zu den genannten Gesichtspunkten bei Fällen, in denen der Antrag erst nach Abschluss der Rechtmittelinstanz gestellt wurde: BVerwG, Beschluss vom 18.11.2002 - 4 C 5.01 - juris Rn. 3; zu Fällen, in denen der Antrag erstmals in der Rechtsmittelinstanz gestellt wurde: OVG NRW, Beschluss vom 10.10.2001 - 12 A 4148/99 - NVwZ-RR 2002, 785; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl, § 162 Rn. 17; a. A. Neumann in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 162 Rn. 118).
  • VGH Bayern, 05.10.2011 - 12 B 10.2811

    Schwerbehindertenrecht Zustimmung zu einer ordentlichen, krankheitsbedingten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2012 - 12 A 1903/12

    Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten

  • VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren in einer

  • OVG Saarland, 06.01.2006 - 3 Y 22/05

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2012 - 3 S 2452/10

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten des Beigeladenen für das

  • ArbG Düsseldorf, 12.01.2009 - 2 Ca 6263/08

    Kündigung, Schwerbehinderung, Haushaltshilfe

  • VG Sigmaringen, 14.02.2007 - 2 K 1206/06

    Verpflichtung des Integrationsamtes zur Ermittlung der

  • VG Frankfurt/Main, 23.02.2005 - 7 E 1771/04

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung einer schwerbehinderten

  • OVG Thüringen, 23.08.2002 - 3 EO 552/02

    Versammlungsverbot

  • VG Schleswig, 10.03.2004 - 15 A 269/03
  • VG Minden, 15.01.2004 - 7 K 5688/03

    Kündigung eines Behinderten wegen vermuteten Holzdiebstahls

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